Steuern für Nebenjobs in Österreich 2025: Was Sie unbedingt beachten müssen

Nebenjob in Österreich 2025 richtig versteuern: Geringfügigkeit, mehrere Jobs, Kleinunternehmerregel, Pflichtveranlagung, ÖGK/SVS – mit Beispielen, Checkliste & Tabelle.
Thais Corrêa 10/09/2025 12/09/2025
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Ob zusätzliche Stunden im Handel, ein projektbezogener Werkvertrag oder ein kleines Gewerbe neben der Haupttätigkeit: Nebenjobs sind in Österreich weit verbreitet. Damit aus dem Zuverdienst kein teures Nachspiel wird, sollten Sie 2025 die wichtigsten Steuer- und Sozialversicherungsregeln kennen – von der Geringfügigkeitsgrenze über die Pflichtveranlagung bis zur neuen Kleinunternehmerregelung. Dieser Leitfaden erklärt kompakt und praxisnah, was gilt, liefert Rechenbeispiele.

Grundsätze beim Nebenjob: Erlaubt – aber mit Spielregeln

  • Zulässigkeit & Konkurrenzverbot: Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt – sofern kein Konkurrenzverbot verletzt wird und der Dienstvertrag keine Nebenbeschäftigung ausdrücklich untersagt. Bei Unsicherheiten: im Arbeitsvertrag nachsehen und Rücksprache mit dem/der Arbeitgeber:in halten.
  • Arbeitszeit: In Österreich gelten Höchstgrenzen (u. a. 12 Stunden pro Tag, 60 Stunden pro Woche – fallweise; im Schnitt gilt die 48-Stunden-Grenze im Durchrechnungszeitraum). Planen Sie Schichten realistisch, inkl. Pausen.
  • Transparenz: Mehrere parallele Bezüge werden in der Arbeitnehmerveranlagung zusammengeführt. Dadurch kann es zu Nachzahlungen kommen – das ist normal, wenn jeder Arbeitgeber getrennt abrechnet.
  • Belege & Nachweise: Führen Sie eine einfache Mappe (digital reicht) für Lohnzettel, Verträge, Reisekosten, Arbeitsmittel und – bei Selbstständigkeit – Rechnungen & Einnahmen-Ausgaben-Liste.

Nebenjob-Formen im Überblick

1) Geringfügige Beschäftigung (angestellt)

Bei einem geringfügigen Dienstverhältnis darf der Monatsverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen (Wert 2025). Arbeitgeber:innen melden Sie bei der Gesundheitskasse an; es besteht Unfallversicherung. Kranken- und Pensionsversicherung sind nicht automatisch dabei, können aber freiwillig (begünstigt) versichert werden. Achtung bei mehreren geringfügigen Jobs: Werden die Einkommen zusammengerechnet und die Grenze überschritten, entsteht Pflichtversicherung.

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2) Zweiter Job regulär angestellt (Teilzeit/Vollversicherung)

Bei einem weiteren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis führt jeder Arbeitgeber Lohnsteuer und SV separat ab – jeweils so, als wäre er alleiniger Arbeitgeber. Erst in der Veranlagung werden alle Bezüge zusammengerechnet. Ergebnis: Je nach Gesamteinkommen kann eine Steuernachzahlung anfallen. Planen Sie monatlich Rücklagen ein (z. B. 10–15 % der Netto-Zweitjob-Einkünfte).

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3) Werkvertrag / freier Dienstvertrag

Projektbezogene Aufträge (z. B. Text, Design, IT) werden häufig als Werkvertrag oder freier Dienstvertrag abgewickelt. Steuerlich zählen die Einkünfte nichtselbständiger bzw. selbständiger Arbeit je nach Vertragsgestaltung. SV-pflicht kann bei freien Dienstnehmer:innen über die ÖGK bestehen; beim Werkvertrag ist i. d. R. die SVS zuständig (Gewerbe/Selbstständigkeit). Wichtig: saubere Rechnungen, getrennte Kontoführung und jährliche Steuererklärung (E1 samt Beilagen).

4) Selbstständig mit Gewerbe (Kleinunternehmer:in)

Wer nebenbei als Gewerbetreibende:r arbeitet (z. B. Fotografie, Handwerk, Coaching), braucht eine Gewerbeanmeldung (WKO) und meldet sich steuerlich an. 2025 gilt eine erhöhte Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer. Unterhalb der Grenze wird grundsätzlich keine USt verrechnet (kein Vorsteuerabzug). In der Einkommensteuer zählen die Gewinne zum persönlichen Tarif. SV-pflicht erfolgt über die SVS (ab bestimmten Einkommensgrenzen, mit Mindestbeiträgen; Neugründerregelungen beachten).

5) Dienstleistungsscheck (Privathaushalt)

Für einfache, kurzfristige Tätigkeiten in privaten Haushalten (z. B. Babysitting, Gartenarbeit) kann der Dienstleistungsscheck genutzt werden. Er hat eigene Grenzwerte je Arbeitgeber:in und ist v. a. unfallversicherungsrechtlich relevant. Praktisch, aber nur für eng umrissene Tätigkeiten geeignet.

Steuern bei mehreren Jobs: So wird gerechnet

Die Lohnsteuer basiert auf dem Jahresgesamteinkommen (ohne Sonderzahlungen). Haben Sie zwei oder mehr Jobs, werden alle Bezüge zusammengerechnet und dem Tarif unterworfen. Deshalb kommt es häufig zu Pflichtveranlagungen und Nachzahlungen, weil jeder Arbeitgeber nur den eigenen Teil versteuert.

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Pflichtveranlagung – ab wann?

Wer gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge hat und mit dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen (ohne 13./14. Bezug) über einer jährlichen Grenze liegt, muss eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Unterhalb eines Schwellenwertes ist üblicherweise keine Nachzahlung zu erwarten. Liegen Sie darüber, rechnen Sie mit einer (oft moderaten) Nachforderung – abhängig von bereits einbehaltener Lohnsteuer und Absetzbeträgen.

Beispiel 1: Hauptjob + geringfügiger Nebenjob

Hauptjob (vollversichert), Nebenjob 10 h/Woche unter der Geringfügigkeitsgrenze. Der Nebenjob löst keine laufende Lohnsteuer aus, erhöht aber das Jahresgesamteinkommen. Ergebnis: In der Veranlagung wird das Gesamtjahr betrachtet; je nach Höhe des Hauptjobs kann eine kleine Nachzahlung entstehen.

Beispiel 2: Zwei vollversicherungspflichtige Jobs

Beide Arbeitgeber rechnen getrennt ab. In der Veranlagung wird zusammengeführt; je nach Gesamteinkommen steigt der Grenzsteuersatz auf Teile Ihres Einkommens. Ergebnis: Häufig Nachzahlung. Tipp: Rücklage bilden, Pendlerpauschale/Arbeitsmittel/Spenden korrekt ansetzen.

Beispiel 3: Angestellt + selbstständig

Zum Lohn aus unselbständiger Arbeit kommt ein Gewinn aus Gewerbe/Freiberuf (E1 + E1a/E1b). Die Einkommen werden addiert. Gleichzeitig gelten Sonderregeln in der USt (Kleinunternehmer) und in der SV (SVS-Pflicht ab Grenzwerten). Ergebnis: Vorauszahlungen möglich; Buchführung & Steuerrücklage einplanen.

Sozialversicherung & Mehrfachbeschäftigung

  • Geringfügig angestellt: Unfallversicherung inkludiert; Kranken-/Pension optional per Selbstversicherung (begünstigter Monatsbeitrag). Bei mehreren geringfügigen Jobs werden die Entgelte zusammengerechnet; bei Überschreiten entsteht Pflichtversicherung (inkl. Arbeitslosenversicherung seit 2024/25-Neuregelung).
  • Mehrere vollversicherungspflichtige Jobs: Jeder Dienstgeber führt Beiträge getrennt ab; je nach Höhe kann es zu Differenzvorschreibungen und Ausgleichsmechanismen kommen.
  • Selbstständig (SVS): Nebenjob-Gewinne lösen SVS-Beiträge aus (Gesundheit/Pension/Unfall) – auch unterjährig über Vorauszahlungen. Mindestbeiträge, Neugründerbegünstigungen und Nachbemessungen beachten.
  • AMS-Leistung + Nebenjob: Geringfügiger Zuverdienst ist grundsätzlich möglich, muss aber sofort gemeldet werden. Änderungen 2024/25 beachten (Arbeitslosenversicherungspflicht in bestimmten Mehrfach-Konstellationen).

Selbständiger Nebenjob: Umsatzsteuer, Einkommensteuer & SVS

Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist (Gewerbe/Freiberuf), muss drei Bereiche im Blick behalten:

  1. Umsatzsteuer: 2025 wurde die nationale Kleinunternehmergrenze angehoben (Bruttogrenze). Unterhalb der Grenze weisen Sie keine USt aus (kein Vorsteuerabzug). Achtung: Bei Überschreiten – je nach Höhe – USt-Pflicht ab Überschreitung bzw. im Folgejahr. Freiwilliger Verzicht (Option zur Regelbesteuerung) möglich, dann fünf Jahre gebunden.
  2. Einkommensteuer: Versteuert wird der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Nutzen Sie Pauschalierungen (sofern berechtigt) oder führen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Tarife greifen auf das Gesamteinkommen (inkl. Lohn) – daher Steuerrücklage bilden (z. B. 30 % vom Gewinn als Daumenregel).
  3. Sozialversicherung (SVS): Ab bestimmten Jahresgewinn-Schwellen werden Pflichtbeiträge fällig; inklusive Mindestbeiträgen. Bei Unterschreiten können Sie in manchen Fällen versicherungsfrei sein; bei Überschreiten kommt die Nachbemessung.

Praxis: Beginnen Sie klein, trennen Sie Privat- und Geschäftskonto, und pflegen Sie Ihre Buchhaltung monatlich (5–10 Min/Woche). Bei internationaler Tätigkeit (EU-Kunden) prüfen Sie UID-Themen & Rechnungsangaben.

Checkliste: Nebenjob 2025 sauber aufsetzen (10 Schritte)

  1. Vertrag & Konkurrenz prüfen: Dienstvertrag lesen, Nebenbeschäftigung & Konkurrenzverbot klären.
  2. Arbeitszeit planen: Schichten so legen, dass Höchstgrenzen (Tag/Woche) eingehalten werden.
  3. Form wählen: Geringfügig, regulär angestellt, Werk-/freier Dienstvertrag oder Gewerbe?
  4. SV-Meldungen: An-/Abmeldungen (Arbeitgeber), freiwillige Selbstversicherung (bei geringfügig) erwägen.
  5. Steuerstrategie: Rücklage für mögliche Nachzahlung bilden; Werbungskosten & Pauschalen mitdenken.
  6. Selbstständig? Gewerbe anmelden, Steuernummer/UID klären, Kleinunternehmerregel prüfen.
  7. Belege sammeln: Lohnzettel, Rechnungen, Fahrten (Kilometergeld), Arbeitsmittel, Fortbildung.
  8. Monats-Routine: 10-Min-Update (Belege scannen, Einnahmen/Ausgaben pflegen).
  9. Vor Abgabe: In FinanzOnline kontrollieren (Datenübermittlungen), fehlendes ergänzen.
  10. Nach Bescheid: Prüfung & ggf. Anpassung der Rücklagen/Vorauszahlungen fürs nächste Jahr.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • „Geringfügig = immer steuerfrei“: Falsch. Mehrere Nebenjobs können zusammengerechnet werden; außerdem zählt der Nebenjob beim Jahresgesamteinkommen mit.
  • Keine Rücklagen für Nachzahlung: Zwei Jobs → oft Zusammenrechnung → Nachzahlung. Monatlich 10–15 % zurücklegen.
  • Kleinunternehmergrenze übersehen: Brutto-Grenze beachten; bei Überschreitung USt-Pflichten.
  • AMS-Meldepflicht ignoriert: Geringfügiger Zuverdienst muss gemeldet werden; sonst drohen Rückforderungen.
  • Belege chaotisch: Ohne Belege verlieren Sie Abzüge (Arbeitsmittel, Fahrten, Fortbildung).

Rechenbeispiele: So behalten Sie den Überblick

Beispiel A – Ein Job vollversichert + ein Job geringfügig

Hauptjob netto 1.800 €/Monat; Nebenjob 450 €/Monat (unter Geringfügigkeitsgrenze). Laufend fällt im Nebenjob keine Lohnsteuer an, in der Veranlagung werden aber beide Jobs zusammengezählt. Ergebnis: kleine Nachzahlung möglich – Rücklage bildet Sicherheit.

Beispiel B – Zwei vollversicherungspflichtige Jobs

Job 1 brutto 1.700 €, Job 2 brutto 1.300 €. Beide Arbeitgeber versteuern getrennt. In der ANV wird addiert – je nach Jahresgesamteinkommen liegen Teile im höheren Tarifbereich. Ergebnis: spürbare, aber planbare Nachzahlung; Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung) mindern die Bemessungsgrundlage.

Beispiel C – Angestellt + Gewerbe (Kleinunternehmer:in)

Lohn (unselbständig) + Gewinn 6.000 € aus nebenberuflichem Gewerbe. Umsatz unter Kleinunternehmergrenze → keine USt, kein Vorsteuerabzug. Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen; SVS-Pflicht je nach Gewinnhöhe. Ergebnis: vierteljährliche Vorauszahlungen möglich – Budgetplanung nötig.

Übersichtstabelle: Nebenjobs 2025 (Steuer, SV, Pflichten)

Nebenjob-Form Steuer 2025 (Kurz) Sozialversicherung 2025 Pflichten/Fristen Typischer Fall Datum
Geringfügig angestellt Keine laufende LSt; Jahreszusammenrechnung kann zu Nachzahlung führen Unfallversicherung; freiwillige KV/PV möglich; Pflichtversicherung bei Überschreiten der Grenze durch Mehrfachjobs An-/Abmeldung Arbeitgeber; freiwillige Selbstversicherung möglich Nebenjob im Handel/Gastro bis zur Geringfügigkeitsgrenze 2025-09-12
Zweiter Job (vollversichert) Beide Arbeitgeber versteuern getrennt; ANV führt zusammen → oft Nachzahlung ÖGK-Beiträge je Dienstverhältnis; Höchstbeitragsgrundlagen beachten Pflichtveranlagung bei parallelen Bezügen (Fristen beachten) Teilzeit in Branche B zusätzlich zum Hauptjob 2025-09-12
Werk-/freier Dienstvertrag ESt auf Gewinn bzw. lohnähnliche Einkünfte; Belege/Pauschalen nutzen Je nach Vertrag ÖGK oder SVS; Pflichtbeiträge je Schwellenwert Rechnungen, E1-Beilagen; bei USt-Pflicht UID & Meldungen Projektarbeit (IT, Design, Coaching) 2025-09-12
Selbstständig (Gewerbe) Gewinn zum Tarif; USt-Befreiung als Kleinunternehmer:in (Bruttogrenze beachten) SVS-Pflicht (Gesundheit/Pension/Unfall) ab Schwellen; Mindestbeiträge Gewerbe, Steuernummer, ggf. UID; E/A-Rechnung oder Pauschale Nebenberufliche/r Fotograf:in, Handwerk, Beratung 2025-09-12
Dienstleistungsscheck Spezielle Grenzwerte pro Arbeitgeber; einfache Abwicklung, eingeschränkter Anwendungsbereich Unfallversicherung; weitere SV je nach Umfang Nur für bestimmte Haushaltstätigkeiten Babysitting, Gartenarbeit im Privathaushalt 2025-09-12

FAQ: Häufige Fragen von Arbeitnehmer:innen

Ich habe zwei Jobs – muss ich fix nachzahlen?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen und wie viel Lohnsteuer bereits einbehalten wurde. Unterhalb einer jährlichen Schwelle ist meist keine Nachzahlung zu erwarten; darüber kommt es oft zu moderaten Nachforderungen.

Ich habe zwei geringfügige Jobs – was passiert?

Werden beide Entgelte pro Monat zusammengerechnet und überschreiten die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht Pflichtversicherung (Kranken-/Pensions- und seit 2024/25 in bestimmten Fällen auch Arbeitslosenversicherung). Die Kasse schreibt Beiträge vor – diese können Sie in der Veranlagung oft teilweise kompensieren.

Selbstständig nebenbei – brauche ich USt?

Unterhalb der Kleinunternehmergrenze (Brutto-Jahresumsatz) werden in der Regel keine Umsatzsteuer und kein Vorsteuerabzug angewendet. Prüfen Sie aber, ob ein freiwilliger Verzicht sinnvoll ist (z. B. bei hohen Investitionen).

Zählen 13. und 14. Gehalt mit?

Für die Entscheidung über Nachzahlung/Pflichtveranlagung wird meist auf die laufenden Bezüge abgestellt; Sonderzahlungen (Urlaub/Weihnachten) werden getrennt behandelt. In der Praxis rechnet der AK-Zuverdienstrechner diese Besonderheiten mit ein.

Wie bleibe ich organisiert?

Monatliche 10-Min-Routine: Belege scannen, Excel/Sheet mit Einnahmen/Ausgaben pflegen, Kalendernotiz für Fristen. So vermeiden Sie Stress vor der Abgabe.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetze, Verordnungen und Auskünfte der Behörden.

About the author

Ich habe einen Abschluss in Rechtswissenschaften und Marketing und arbeite in den Bereichen strategische Inhaltserstellung, Markenentwicklung und Social Media. Ich bin leidenschaftlich an Finanzen und Kommunikation interessiert und liebe es, komplexe Themen in klare, nützliche und zugängliche Informationen zu verwandeln. Ich bin kommunikativ und gut organisiert und habe eine große Leidenschaft für Mode und gutes Einkaufen. In meiner Freizeit genieße ich die Natur, koche gerne, reise und vertiefe mich in Inhalte, die mich inspirieren, jeden Tag Neues zu lernen.